Anonyme Sim Karten – so bekommt man Prepaid Tarife noch ohne Ausweis

Anonyme Sim Karten – so bekommt man Prepaid Tarife noch ohne Ausweis – Der Bundesrat hatte bereits im Sommer 2016 den sogenannten Anti-Terror-Gesetzen zugestimmt und damit auch grünes Licht für die Ausweispflicht für SIM-Karten gegeben. Die Übergangszeit ist mittlerweile verstrichen, so dass seit 01. Juli 2017 bei der Ausgabe und dem Verkauf von Prepaidkarten die Ausweisdokumente der Käufer erfasst werden. So will man verhindern, dass anonyme Sim Karten auf den Markt kommen, die dann unter Umständen von Terroristen genutzt werden können. Zwar mussten bereits zuvor Name, Anschrift und Geburtsdatum von Prepaid-Kunden erhoben werden. Die Identitätsprüfung via Ausweis erfolgte jedoch meist nur sporadisch, so dass der Bundesinnenminister, Thomas de Maizière, damals beklagte:

Sie können heute unter dem Namen ´Donald Duck` ein Prepaid-Handy kaufen.

Mittlerweile sind diese Regelungen bereits seit mehreren Jahr in Kraft und der Kauf von Prepaidkarten hat sich damit deutlich verkompliziert, da man in der Regel noch einen Video-Ident durchlaufen muss oder zur Identifikation zur Post gehen muss (Postident). Viel Auswahl hat man aber nicht, alle normalen Prepaid Tarife im Vergleich nutzen die Ausweisprüfung. Viele Nutzer würden daher gerne diese Kontrollen umgehen, nicht, weil sie die Simkarte zu illegalen Zwecken nutzen wollen, sondern weil die Identifikation so komplex ist.

UPDATE: Bezahlung (auf Rechnung) an. Dabei gibt es kein VideoIdent und durch die Bezahlung per Paypal muss man auch keine Kontoverbindung anbieten. Es wird nur die Ausweisnummer abgefragt, aber nicht mit den Ausweisdokumenten abgeglichen. Die Verwaltung erfolgt dabei komplett über die jeweilige App: Freenet Funk (O2)* | Freenet Flex (D2)*

Wie erfolgt die Registrierung bei Prepaid Sim?

Damit der Besitzer eindeutig identifiziert ist, muss man beim Kauf einer Prepaid-SIM per Personalausweis, Video-Ident oder Post-Ident seine Identität nachweisen. Die Gesetzesgrundlage für die neue Ausweispflicht beim Prepaid-Karten-Kauf ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) § 172 (früher §111). Im Einzelhandel –  also in Handyshops, Discountern, Kiosken oder Tankstellen – erhalten die Kunden die Prepaid-Karte gegen Vorlage des Personalausweises. Dieser kann für die Registrierung und spätere Aktivierung eingescannt werden. Es macht dabei keine Unterschied, ob man eine D1 Prepaid Sim, einen D2 Prepaid Tarif oder eine O2 Prepaidkarte nutzt – die gesetzliche Vorgaben müssen alle Anbieter erfüllen.

Beim Online-Kauf hat man die Wahl zwischen einer Video-oder Post-Ident. Bei der Videoidentifizierung verbindet sich der Käufer über den Video-Chat mit einem Mitarbeiter des Mobilfunkanbieters. Anschließend hält man den Personalausweis in die Kamera, damit der Mitarbeiter die Daten aufnehmen beziehungsweise abgleichen kann. Bei dem Post-Ident-Verfahren erfolgt die Legitimation über eine Postfiliale. Man erhält nach einem  Vertragsabschluss den entsprechenden Post Ident-Coupon online zugeschickt. Diesen lediglich ausdrucken und damit zur nächsten Post gehen. Der Post-Mitarbeiter gleicht die Daten mit dem Personalausweis ab, nachdem beide Seiten unterzeichnet haben wird der Coupon direkt an den Prepaid-Anbieter versendet. Bei allen Registrierungen entstehen für den Kunden keine Mehrkosten. Zur besseren Veranschaulichung ist ein Tutorial-Video von Congstar eingebunden.

Wichtig dabei: Wer seine Prepaid-Karte noch vor dem 01. Juli 2017 gekauft hat, muss seine Ausweisdaten nicht nachträglich prüfen lassen. Bestehende Prepaid Tarife bleiben also weiter ungeprüft und damit sind Millionen von Prepaid Sim auf dem deutschen Markt aktuell noch anonym oder zumindest pseudonym. Bei der Umschreibung der Simkarten auf einen neuen Inhaber wird aber der Ausweis kontrolliert. Die Ausweispflicht gilt aber auch für Freikarten. Auch mit einer kostenlosen Sim kommt man also nicht um die Legitimation herum (zumindest wenn es sich um Prepaid Karten handelt).

Kann man dennoch eine Prepaid-Karte anonym kaufen?

Auf dem normalen Weg, im Shop oder Online-Shop der Mobilfunkanbieter, muss man sich definitiv mit einem gültigen amtlichen Ausweis identifizieren. Allerdings findet man diverse “Prepaid Karte anonym”-Angebote auf dem Online-Marktplatz ebay. Davon ist dennoch abzuraten. Letztlich hat man keine Garantie das die SIM-Karte auch funktioniert und ob die eigenen Daten beim Verkäufer sicher sind. Wenn man beispielsweise etwas im Kundenservice ändern möchte, geht das oft nur mit dem korrekten Inhaber-Daten. Wenn man diese nicht hat oder nicht mehr weiß, ist im Zweifel der komplette Tarif nicht mehr nutzbar.

Allgemein gilt, man sollte die SIM-Karte nicht an unbekannte Dritte weitergeben. Denn laut Gesetz trägt der Karteninhaber eine Mitverantwortung dafür, was mit der Karte passiert. Bei Verstößen – etwa wenn Dritte die Karte für die Planung einer Straftat nutzen – können rechtliche Konsequenzen drohen. Unabhängig davon werden Simkarten (auch bereits aktivierte) nach wie vor sehr oft auf Ebay angeboten und auch auch gekauft. Man findet diese dann meistens unter dem Hinweis “voraktiviert” oder “gebraucht”. Man geht damit aber auch unter Umständen ein Risiko ein – sowohl als Anbieter als auch als Käufer, weil man die Herkunft und die Verwendung der aktivieren Simkarte nicht prüfen und sicherstellen kann. Auch tariflich bleibt bei diesen Varianten oft vieles unklar. Ist vielleicht direkt eine Prepaid Allnet Flat gebucht und hat der Tarif wirklich keine Laufzeit? Diese Form der Sim ist daher immer mit Risiko verbunden.

WICHTIG: Aktuell werden viele kostenlose Sim für Flüchtende aus der Ukraine verteilt. Diese Handykarten sind teilweise auch bei der Nutzung kostenlos, müssen aber dennoch per Ausweis/Pass freigeschaltet werden. Anonyme Sim Karten sind diese also auch nicht.

Im Kukuetz Forum gibt es noch einige weitere Hinweise in diese Richtung:

Da will man nur einmal seit 2 Jahren Abstinenz bei seinem Lieblings-Youtuber kommentieren, und Google möchte eine echte Telefonnummer “FüR MeINe SiCHeRHeiT”.
Es gibt ja zahlreiche Anbieter für kostenlose oder bezahlpflichtige öffentliche Telefonnummern für genau den Zweck (https://www.freeonlinephone.org/, https://vsimcard.com/index.php, https://de.temporary-phone-number.com/), Leider erkennt zB. Google bereits einige davon als “zu oft verwendet”.

Wer die Sim nur kurz braucht, kann auch diese Anbieter testen. Für den dauerhaften Einsatz sind diese Angebote aber eher nicht geeignet und daher streng genommen keine anonyme Sim-Karten für Handys und Smartphones. Weitere Hinweise zu dieser Form der SIm gibt es auf dieser Seite: ANonyme Sim Karte

Anonyme Sim Karten bei daten-speicherung.de
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Video: Anonyme Sim bei Amazon

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Postpaid ohne Laufzeit als Alternative

Dazu ist es mittlerweile merkwürdigerweise einfacher, einen Postpaid Tarif zu kaufen, denn dort muss kein Ausweis abgefragt werden. Damit sind diese Tarife anonyme als normale Prepaidkarten – unterscheiden sich aber bei den Konditionen gar nicht so sehr. Man muss aber auf jeden Fall ein Bankkonto hinterlegen. Wer also nicht zwangsläufig eine Prepaid Sim ohne Ausweis braucht, findet im Postpaid Bereich einige Alternativen ohne Laufzeit und Vertrag und Grundgebühr. Bei einigen Anbietern kann man mittlerweile auch per Paypal bezahlen – dann müssen noch weniger Daten hinterlegt werden.

UPDATE: Bezahlung (auf Rechnung) an. Dabei gibt es kein VideoIdent und durch die Bezahlung per Paypal muss man auch keine Kontoverbindung anbieten. Es wird nur die Ausweisnummer abgefragt, aber nicht mit den Ausweisdokumenten abgeglichen. Die Verwaltung erfolgt dabei komplett über die jeweilige App: Freenet Funk (O2)* | Freenet Flex (D2)*

Es besteht jedoch die Möglichkeit eine ausländische Prepaid-Karte ohne Ausweis zu kaufen. Allerdings ist dies keine dauerhafte Lösung, denn die sogenannte Fair-Use-Policy beschränkt die Nutzung im EU-Ausland. Ein Betreiber kann zusätzliche Gebühren erheben, wenn sich ein Nutzer in einem Zeitraum von mindestens vier Monaten mehr im Ausland als im Land des SIM-Karten-Anbieters aufgehalten hat. Darüber hinaus verlangen immer mehr EU-Länder eine Ausweispflicht für Prepaid-Karten oder diskutieren deren Einführung. Eine Übersicht der aktuellen EU-Regelungen findet sich unter folgenden Link:

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Die Map ist mittlerweile oft down, daher hier nochmal als Text: Anonyme Sim findet man nach wie vor in Dänemark, Zypern, Estland, Lettland, Tschechien, Finnland, Litauen, Rumänien, Bulgarien, Andorra und Monaco.

Die rot hinterlegten Länder habe eine Ausweispflicht für Prepaid-Karten, die grün markierten Länder haben keine. Passende Simkarte (auch aus dem Ausland) findet man oft bei Ebay oder direkt in den Shops der jeweiligen Anbieter im Internet. Es gibt aber natürlich keine Garantie, dass die gesetzlichen Regelungen im Ausland dauerhaft so bleiben. Es kann also durchaus sein, dass auch dort ein Zwang zur Registrierung eingeführt wird.

Video: Sim Karte im Ausland kaufen

SIM Karte im Ausland kaufen | Viel Geld Sparen

Rechtliche Grundlage für die Identifikation von Prepaid Sim

§172 Telekommunikationsgesetz (geändert 2021)

Anbieter von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten haben die Richtigkeit der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten, sofern die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind, vor der Freischaltung zu überprüfen durch

1.Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,

2.Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,

3.Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,

4.Vorlage eines Aufenthaltstitels,

5.Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,

6.Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder

7.Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt.

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Zuletzt aktualisiert: 24. Dezember 2023


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2 Gedanken zu „Anonyme Sim Karten – so bekommt man Prepaid Tarife noch ohne Ausweis“

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